vGA bei Nichtauszahlung der vereinbarten monatlichen Vergütung
eines beherrschenden GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers
Leitsatz
1. Wird der mit einem beherrschendem
GmbH-Gesellschaftergeschäftsführer abgeschlossene
Geschäftsführer-Anstellungsvertrag nicht wie vereinbart durchgeführt, da die
vereinbarte monatliche Vergütungen nicht bei Fälligkeit geleistet, sondern nach
Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres auf einem Verrechnungskonto als
Verbindlichkeit der GmbH ausgewiesen werden, liegt in Höhe der als
Betriebsausgaben geltend gemachten Geschäftsführervergütungen eine vGA vor.
2. Von diesem Grundsatz besteht nur
dann eine Ausnahme, wenn sich die volle oder teilweise Nichtdurchführbarkeit
der Vereinbarung zwangsläufig aus der Situation der Gesellschaft ergibt, diese
sich insbesondere in finanziellen Schwierigkeiten befindet. Auch in diesem Fall
müssen aber die nicht zur Auszahlung gekommenen Gehälter zeitnah nach ihrer
Fälligkeit auf dem Verrechnungskonto verbucht werden.
Fundstelle(n): GmbHR 2011 S. 839 Nr. 15 VAAAD-85217
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