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FG Baden-Württemberg Beschluss v. - 9 K 212/07

Gesetze: FGO § 105 Abs. 3

Keine Tatbestandsberichtigung in Bezug auf einen vom Kläger behaupteten unwahrscheinlichen Verfahrensgang

Leitsatz

Die Möglichkeit, dass der Kläger vom FA mündlich erteilte verbindliche Zusagen erhalten hat, ist so fernliegend, dass dies im Tatbestand des Urteils nicht erwähnt werden muss, so dass diesbezüglich eine Tatbestandsberichtigung nicht vorzunehmen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
SAAAD-85205

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