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Sächsisches FG Urteil v. - 5 K 1017/05 (Kg)

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3, EStG § 32 Abs. 4 S. 2, EStG § 11 Abs. 1

Berücksichtigung einer Nachzahlung von Erwerbsunfähigkeitsrente an ein behindertes volljähriges Kind im Rahmen der Ermittlung der eigenen Einkünfte und Bezüge

Leitsatz

1. Die Berechnung, ob ein volljähriges behindertes Kind aufgrund seiner Behinderung außerstande ist, sich mit seinen eigenen Einkünften und Bezügen selbst zu unterhalten, ist nach dem Monatsprinzip vorzunehmen.

2. Nicht monatlich, sondern jährlich anfallende Einnahmen sind abweichend davon dem Monat des Zuflusses und den folgenden elf Monaten anteilig zuzurechnen. Entsprechend sind auch einmalige Einnahmen (hier eine Nachzahlung von Erwerbsunfähigkeitsrente) zu behandeln.

Tatbestand

Fundstelle(n):
HAAAD-85197

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