Zuordnung von Einkünften des Insolvenzschuldners aus nichtselbständiger Tätigkeit
Leitsatz
Einkommensteuerschulden des Insolvenzschuldners aus einer nach Insolvenzeröffnung aufgenommenen nichtselbständigen Tätigkeit
ohne Verwendung von Gegenständen aus der Insolvenzmasse sind keine Massekosten oder -schulden und müssen gegenüber dem Insolvenzschuldner
selbst durch Leistungsbescheid festgesetzt werden. Sie sind nicht durch eine Handlung des Insolvenzverwalters oder in anderer
Weise durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse entstanden.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 1806 Nr. 20 DAAAD-85194
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