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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss v. - 3 W 58/08

Leitsatz

Leitsatz:

Hat ein Erbe eine in den Nachlass gefallene Forderung geltend gemacht und den Forderungsbetrag vereinnahmt, so ist er nach Anfechtung der Annahme und der hierin liegenden Ausschlagung der Erbschaft verpflichtet, diesen Betrag an die tatsächlichen Erben herauszugeben. Hat er den Forderungsbetrag an den Schuldner zurückgezahlt, so ist er den Erben in diesem Umfang zum Schadensersatz verpflichtet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EAAAD-85185

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