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BBK Nr. 4 vom Seite 155 Fach 5 Seite 643

Lohnabrechnung im Baugewerbe — Änderungen ab 1. 1. 2002

von Betriebswirt (BWA) Günther Krüger, Kevelaer

Hinweis: Dieser Beitrag aktualisiert den Aufsatz in BBK F. 5 S. 579.

I. Lohngrundlagen

1. Arbeitgeberanteil zur Vermögensbildung

Bei Vorlage eines abgeschlossenen Vermögensbildungsvertrags erhält der Arbeitnehmer je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde einen Zuschuss von 0,13 € unter der Voraussetzung, dass eine Eigenleistung von mindestens 0,02 € je Stunde von ihm erbracht wird.

Bei Auszubildenden beträgt der Arbeitgeberanteil 23,52 € im Monat, wenn der Arbeitnehmer mindestens einen Eigenanteil von 3,07 € erbringt. Für Fehltage jeglicher Art, mit Ausnahme der Teilnahme des Arbeitnehmers an einer überbetrieblichen Ausbildungseinrichtung, werden bei einer 5-Tage-Woche 1,18 € je Tag, bei einer 6-Tage-Woche 1,02 € je Tag abgezogen.

Aufgrund des Tarifvertrags über eine Zusatzrente im Baugewerbe v. haben die Arbeitnehmer in jedem Kalendermonat Anspruch auf einen Arbeitgeberanteil in Höhe von 30,68 € (neue Bundesländer: 10,23 €), wenn sie gleichzeitig im Wege der Entgeltumwandlung 9,20 € (neue Bundesländer: 3,07 €) aufbringen und den Gesamtbetrag von 39,88 € (neue Bundesländer: 13,30 €) für die Finanzierung von Altersversorgungsleistungen i. S. des § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der betr...