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Euroeinführung und Lohnabrechnungen 2002
I. Einführung
Für die Personalbüros ist entscheidend, jetzt die Weichen für die Euroeinführung richtig zu stellen. Nachfolgend werden in einer Übersicht die für 2002 vorgesehenen lohnsteuerrelevanten Eurobeträge aufgeführt.
Dabei wird das vom Bundestag am beschlossene Gesetz zur Umrechnung und Glättung steuerlicher Euro-Beträge (Steuer-Euroglättungsgesetz) i. d. F. der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks. 14/4277 v. ) berücksichtigt. Dieses Gesetz ist im BGBl 2000 I S. 1790 veröffentlicht (vgl. auch den Brennpunkt der BBK-Ausgabe Nr. 3/2001).
Einzelne lohnsteuerrelevante Beträge ergeben sich nicht unmittelbar aus einer gesetzlichen Grundlage. Vielmehr sind bestimmte lohnsteuerrelevante Werte in den LStR und ergänzenden BMF-Schreiben bestimmt. Das Bundeskabinett hat mittlerweile dem
Entwurf der LStR 2002
zugestimmt. Mit einer Zustimmung des Bundesrats ist zu rechnen. Da diese Richtlinien ab dem anzuwenden sind und ab diesem Zeitpunkt der Euro als alleinige Währung eingeführt wird, sind die in den LStR enthaltenen Abgrenzungswerte von DM in € umgerechnet worden.
II. ABC der lohnsteuerrelevanten Euroumrechnungswerte
1. Abfindungsfreibeträge
Rechtsgrundlage: § 3 Nr. 9 EStG
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