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Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse
I. Vorbemerkungen
Nach im Vorfeld geführten politischen Diskussionen haben die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen am den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse in den Bundestag eingebracht (BT-Drucks. 14/280). Dieser Entwurf wurde in den Ausschüssen beraten und vom Bundestag am i. d. F. der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung beschlossen (BT-Drucks. 14/441). Der Bundesrat hat diesem Gesetz am zugestimmt. Eine Veröffentlichung im BGBl erfolgte am (BGBl I S. 388). Anzuwenden ist diese Neuregelung
seit dem .
Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens sind zahlreiche Nachbesserungen aufgenommen worden, um zumindest grundlegenden verfassungsrechtlichen Ansprüchen gerecht zu werden. Die Koalition verbindet mit diesem Gesetz das Ziel, den
Mißbrauch im Bereich der geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnisse zu beseitigen.
Das soll mit diesem Gesetz umgesetzt werden, ”ohne die Arbeitskosten generell zu verteuern oder die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanziell zu stark zu belasten” (SPD-Fraktion; Argumente und Fakten zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftig...