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FG Rheinland-Pfalz 29.03.2011 3 K 2635/08, BBK 12/2011 S. 564

Lohn und Gehalt | Fehlerhafte km-Angaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Steuerhinterziehung

Überhöhte Entfernungsangaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen. Der Steuerpflichtige kann dem Finanzamt nicht ohne Weiteres entgegenhalten, es hätte die fehlerhaften Angaben bemerken müssen.

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