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BFH 13.04.2011 II R 45/09, NWB 24/2011 S. 2022

Erbschaftsteuer | Übertragung von Vermögen einer rechtsfähigen Stiftung auf eine von ihr gegründete rechtsfähige Stiftung

Nach dem unterliegt die Übertragung von Vermögen einer rechtsfähigen Stiftung auf eine von ihr gegründete rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts unabhängig von den damit verfolgten Zielen und den der neuen Stiftung nach ihrer Satzung obliegenden Aufgaben der Schenkungsteuer, soweit nicht eine Steuerbefreiung eingreift.

Anmerkung:

Der Vorgang, der die Schenkungsteuer nach § 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG ausgelöst hat, beruht auf der Beilegung eines Familienstreits. Aus dem Kreis der Begünstigten einer Stiftung schied ein Familienstamm dergestalt aus, dass die Stiftung eine weitere (nicht steuerbefreite) Stiftung errichtete, die fortan den betroffenen Familienstamm begünstigte. Die in der Steuerklasse III besteuerte Zuwendung an die neue Stiftung (Klägerin) best...