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Einkommensteuer | Anrechnung der Vorauszahlungen eines Ehegatten auf die Steuerschulden beider Ehegatten
Vorauszahlungen eines Ehegatten aufgrund eines an beide Ehegatten gerichteten Vorauszahlungsbescheids dienen letztlich der Tilgung der zu erwartenden Steuerschulden beider Ehegatten, unabhängig davon, ob die Eheleute später zusammen oder getrennt veranlagt werden. Sie sind nach dem deshalb zunächst auf die festgesetzten Steuern beider Ehegatten anzurechnen. Ein verbleibender Rest ist nach Kopfteilen an die Ehegatten auszukehren (Fortentwicklung der Rechtsprechung).
Leistet einer von mehreren Gesamtschuldnern, erlischt kraft Gesetzes in dem betreffenden Umfang auch die Schuld der anderen. Ist die Leistung ohne Rechtsgrund erfolgt oder fällt dieser später weg, ist die Leistung demjenigen zu erstatten, der sie erbracht hat. Das soll nach ständiger, durch das...BStBl 1990 II S. 41