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Grundsätzliches zur Unterbilanzhaftung bei der GmbH
Neugründung der GmbH
Die Unterbilanzhaftung findet in zwei Konstellationen Anwendung. So bei der Neugründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und in den Fällen der sog. wirtschaftlichen Neugründung anlässlich der Verwendung einer Mantelgesellschaft oder sonst inaktiven GmbH. Im Folgenden werden die Grundsätze der Unterbilanzhaftung bei Neugründung der GmbH dargestellt. Für den Fall der Neugründung sind die Fragestellungen zu Inhalt und Umfang der Haftung wesentlich.
I. Grundsätze der Unterbilanzhaftung bei Neugründung einer GmbH
[i]Blaese, NWB 12/2011 S. 985Die Unterbilanzhaftung (oder auch Vorbilanzhaftung genannt) findet in zwei Konstellationen Anwendung. Zum einen bei Gründung einer (neuen) GmbH und zum anderen in den Fällen der sog. wirtschaftlichen Neugründung, z. B. bei Verwendung von Mantel-/ Vorratsgesellschaften oder inaktiven Gesellschaften. Die Grundsätze der Unterbilanzhaftung anlässlich der wirtschaftlichen Neugründung wurden jüngst ausführlich von Blaese (NWB 12/2011 S. 985) dargestellt und die aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung dazu erläutert. Gegenstand dieses Beitrags sind die Grundsätze der Unterbilanzhaftung im Fall der Neugründung ei...