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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 658/09

Leitsatz

Leitsatz:

1. Erhält ein Rentenversicherungsträger im Rahmen einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV Kenntnis von einem Bescheid der Einzugsstelle, ist darin keine Bekanntgabe iSd § 37 SGB X zu sehen.

2. Dem Rentenversicherungsträger kann nach Treu und Glauben die Berufung darauf, dass ihm ein Verwaltungsakt der Einzugstelle nicht bekannt gegeben worden ist, versagt sein (Fall der Verwirkung).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
MAAAD-84650

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