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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 658/09

Leitsatz

Leitsatz:

1. Erhält ein Rentenversicherungsträger im Rahmen einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV Kenntnis von einem Bescheid der Einzugsstelle, ist darin keine Bekanntgabe iSd § 37 SGB X zu sehen.

2. Dem Rentenversicherungsträger kann nach Treu und Glauben die Berufung darauf, dass ihm ein Verwaltungsakt der Einzugstelle nicht bekannt gegeben worden ist, versagt sein (Fall der Verwirkung).

Tatbestand

Fundstelle(n):
MAAAD-84650

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