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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 78/09 EFG 2011 S. 1842 Nr. 20

Gesetze: UStG § 4 Nr. 21, UStG § 4 Nr. 22 Buchst. a

Anwendung der Steuerfreiungstatbestände gemäß § 4 Nr. 21b und 22a UStG auf Honorare für Vorträge und Leitung von Fortbildungsseminaren

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen der Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 21 UStG.

  2. Zu den Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG.

  3. § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG befreit ausschließlich die im Gesetz genannten Unternehmer. Leistungen an diese Unternehmer sind daher nicht steuerbefreit.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 1842 Nr. 20
DAAAD-84585

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