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FG München Urteil v. - 5 K 4146/07

Gesetze: EStG § 65 Abs. 1 S. 1 Nr. 2EWGV 1408/71 Art. 12 Abs. 2 EWGV 1408/71 Art. 76 EWGV 574/72 Art. 7 Abs. 1

Prüfungskriterien für den Ausschluss des Kindergeldanspruchs für in Polen lebende Kinder

Leitsatz

1. § 65 Abs.1 S. 1 Nr. 2 EStG regelt die Anspruchskonkurrenz zwischen kindbezogenen innerstaatlichen Leistungen und vergleichbaren kindbezogenen ausländischen Leistungen, sofern nicht spezielles europäisches oder Abkommensrecht gilt. Die Gewährung von deutschem Kindergeld für in Polen lebende Kinder ist ausgehend von den Regelungen des Einkommensteuergesetzes zu prüfen, wobei zu klären ist, ob die Ausschlussklausel des § 65 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG von speziellem europäischem Recht verdrängt wird. Das ist nicht der Fall, wenn der Kläger nicht in den persönlichen Anwendungsbereich der streitigen europäischen Rechtsvorschriften fällt.

2. Das deutsche Kindergeld fällt in den sachlichen Geltungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71.

3. Für die Frage, ob eine im Ausland für Kinder gezahlte Leistung dem deutschen Kindergeld i. S. d. § 65 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG vergleichbar ist, ist entscheidend, ob die zu vergleichende Leistung wirtschaftlich die gleiche Zielrichtung verfolgt wie das Kindergeld; dies ist wegen der deutlich unterschiedlichen Höhe des Kindergelds in Deutschland bzw. Polen auch hinsichtlich der unterschiedlichen Lebenshaltungs-, Schul- und Berufsausbildungskosten zu prüfen.

4. Bei ganz geringfügigen ausländischen Leistungen kann die funktionelle Vergleichbarkeit entfallen. Daher ist ggf. auch zu prüfen, ob ausnahmsweise trotz des Bezugs polnischen Kindergelds die Gewährung deutschen Kindergelds nicht nach § 65 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG ausgeschlossen ist, etwa weil das polnische Kindergeld nicht zur Sicherstellung des Existenzminimums des Kindes ausreicht oder – da als Familiengeld und nicht als Kindergeld bezeichnet – eine andere Zielrichtung verfolgt.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
PAAAD-84568

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