Kein Arbeitnehmerfreibetrag bei Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen an einen Rentner
Leitsatz
Eine Beihilfe wegen Krankheit, die an einen Rentner aufgrund Betriebsvereinbarung gleistet wird, aber auch für noch aktive
Betriebsangehörige, stellt keine Einnahme aus ehemaliger nichtselbständiger Tätigkeit dar, für die der Arbeitnehmerfreibetrag
zu gewähren wäre, sondern einen Versorgungsbezug. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Betriebsvereinbarung ausdrücklich zwischen
aktiven Belegschaftsangehörigen und Versorgungsempfängern unterscheidet.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2012 S. 148 Nr. 3 EFG 2011 S. 1780 Nr. 20 WAAAD-84557
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