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Irland | Zusätzlicher ermäßigter Umsatzsteuersatz eingeführt
[i]Zeitlich befristet bis zum 1.7.2013In Irland wird zum 1.7.2011 ein zusätzlicher ermäßigter Umsatzsteuersatz von 9 % eingeführt. Er ist zeitlich befristet und gilt bis zum 1.7.2013. Betroffen sind nur bestimmte Lieferungen und Leistungen, wie z. B. Catering, Gaststättenlieferungen, Hotelzimmervermietungen, Kino-, Theater-, Vergnügungsparks-, Museumsbesuche, Sportstättennutzungen, Zeitungen, Broschüren, Kataloge, Karten und Friseurleistungen. Für die übrigen begünstigten Leistungen verbleibt es bei dem vorherigen ermäßigten Steuersatz von 13,5 %.