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BFH | Zurechnung des Einkommens einer liechtensteinischen Stiftung; keine unionsrechtlichen Bedenken gegen § 15 Abs. 1 Satz 1 AStG a. F.
(1) Die Zurechnung des Einkommens nach § 15 Abs. 1 Satz 1 AStG a. F. setzt voraus, dass die ausländische Stiftung eigene Einkünfte erzielt. Dies ist nicht der Fall, wenn die betreffenden Einkünfte unmittelbar dem Stifter zuzurechnen sind. (2) Gegen eine Zurechnung des Einkommens einer liechtensteinischen Stiftung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 AStG a. F. bestehen keine unionsrechtlichen Bedenken.
Im Streitfall hatte die Rechtsvorgängerin der Klin. Familienstiftungen liechtensteinischen Rechts errichtet. In den Statuten und im Beistatut der Stiftung war als „Stifter” und als „einziges Mitglied des Stiftungsrats” R bezeichnet. Alleiniger Begünstigter war der jüngste Sohn der Stifterin. [i]Der BFH hat die Sache zur erneuten Verhandlung an das FG zurückverwiesenDas FA rechnete der Stifterin die Einkünfte der Stiftung für das Streitjahr 1998 im Rahmen der Einkommensteuerveranl...