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FG Hamburg 16.04.2010 5 K 114/08, IWB 11/2011 S. 386

FG Hamburg | Berücksichtigung von Fondsverwaltungs- und Funktionsträgerkosten bei den Vermietungseinkünften eines geschlossenen Immobilienfonds in den Niederlanden

Bei einem in Deutschland ansässigen geschlossenen Immobilienfonds in Form einer gewerblich geprägten KG, der Einkünfte aus VuV aus von in den Niederlanden vermieteten Grundstücken und zusätzlich u. a. Einkünfte aus Kapitalvermögen aus im Inland angelegten Mitteln seiner Gesellschafter bezieht, sind dessen Aufwendungen für die Fondsverwaltung und für die Funktionsträgerkosten in einem durch die inländischen Einkünfte veranlassten abziehbaren Teil und in einen durch die steuerfreien Einkünfte aus den Niederlanden nicht abziehbaren Teil aufzuteilen (EFG 2011 S. 539).

Hinweis:

Die Klin., ein in Hamburg ansässiger geschlossener Immobilienfonds (Personengesellschaft), erzielte Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien in den Niederlanden. Daneben erzielte sie aus Einlagen ihrer Gese...