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Das Ende der S-Corporation für deutsche Investoren
Abkommenswidrige Behandlung umgekehrt hybrider Betriebe durch die Finanzverwaltung
Ein umgekehrt hybrider Betrieb liegt im Verhältnis zu den USA dann vor, wenn der US-amerikanische Unternehmensteil aus deutscher Sicht nach dem Kapitalgesellschaftskonzept besteuert wird, jedoch in den USA eine steuerlich transparente Qualifikation erfolgt. Die US-amerikanische S-Corporation war für deutsche Investoren daher eine interessante Investitionsform. Jedoch ergibt sich ein Qualifikationskonflikt daraus, dass Deutschland nicht die transparente Besteuerung in den USA für inländische Besteuerungszwecke übernimmt, sondern entsprechend der individuell-konkreten Betrachtungsweise eine eigenständige Qualifikation der US-amerikanischen S-Corporation als intransparent vornimmt. Im NWB KAAAC-93983)und im (IV B 2 – S 1300/09/10003 NWB XAAAD-41371) vertreten die Finanzgerichtsbarkeit und auch die Finanzverwaltung eine abkommenswidrige Meinung. Ihre Behandlung umgekehrt hybrider Betriebe führt im Ergebnis dazu, dass die steuerlichen Vorteile der S-Corporation für einen deutschen Investor vollständig entfallen.
I. Relevanz der Problemstellung
Unter einer S-Corporation ist eine Besteuerungskonzeption in den USA zu ...