Suchen
Arbeitshilfe - Stand: 13.08.2014

Unterschiedsbetrag bei der Tonnagebesteuerung gehört nicht zum Gewerbeertrag - Mustereinspruch

Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.

Gehört zum Gewerbeertrag einer Schifffahrtsgesellschaft auch der Gewinn aus der Auflösung eines Unterschiedsbetrags nach § 5a Abs. 4 EStG? - Schließt der Wortlaut des § 7 Satz 3 GewStG die Anwendung von Kürzungsvorschriften (hier § 9 Nr. 3 GewStG) im Falle der Gewinnermittlung nach der Tonnage gemäß § 5a EStG aus?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch werden folgende Muster empfohlen.

Datei öffnen

Datei öffnen

Datei öffnen

Datei öffnen

Fundstelle(n):
LAAAD-84082

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden