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IWB Nr. 3 vom Seite 131 Fach 11 Europäische Gemeinschaften Gr. 2 Seite 508

Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit durch § 8a KStG 1996–1998

— Anm. zum — Lankhorst-Hohorst

von Rechtsanwalt Klaus Eicker, München

I. Sachverhalt und Urteil

In dem zugrunde liegenden Fall erhielt eine unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige deutsche GmbH zur Tilgung ihrer Bankschulden von ihrer niederländischen Muttergesellschaft ein Darlehen. Die Konditionen waren derart ausgestaltet, dass der mit der Muttergesellschaft (MG) vereinbarte Zinssatz niedriger war, als der Zinssatz, der bei einem fremdüblichen Bankdarlehen zu zahlen gewesen wäre. Darüber hinaus hatte die niederländische MG das Darlehen mit einer Patronatserklärung versehen, wonach die MG für den Fall, dass die deutsche GmbH von Drittgläubigern in Anspruch genommen werden sollte, auf die Rückzahlung verzichtete. Die deutsche Finanzverwaltung bewertete die Zinszahlung der Tochtergesellschaft (TG) wegen Überschreitens des maßgeblichen Fremd/Eigenkapitalverhältnisses (safe haven) als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA). Bei der TG hatte dies zur Folge, dass die Zinszahlungen nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig waren. Eine europarechtliche Diskriminierung war hier augenscheinlich, da die an einen im EU-Ausland ansässigen Darlehensgeber gezahlten Zinsen als vGA gewertet wurden, während volle Abzugsfähigkeit der Zinsaufwendungen für den Fall bestand, ...