1. Es ist ermessensfehlerfrei, wenn die Bundesagentur gegenüber verjährten Ansprüchen auf Erstattung zu Unrecht geleisteter Beiträge zur Arbeitslosenversicherung die Einrede der Verjährung erhebt, sofern nicht fehlerhaftes Verwaltungshandeln vorlag.
2. Einem Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge kann die Einrede der Verjährung auch dann entgegengehalten werden, wenn eine zuvor durchgeführte Arbeitgeberprüfung nicht zu Beanstandungen geführt hat (Anschluss an ). Dies gilt auch im Falle von Kleinbetrieben mit bis zu 5 Mitarbeitern.
Tatbestand
Fundstelle(n): ZAAAD-84060
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