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Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Harmonisierung der Zinsbesteuerung
Die EU-Kommission hat am einen neuen Richtlinienvorschlag zur Harmonisierung der Zinsbesteuerung vorgestellt (”Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Gewährleistung eines Minimums an effektiver Besteuerung von Zinserträgen innerhalb der Gemeinschaft”; KOM [1998] 295 endg.). Im folgenden soll ein Überblick über die Entstehung des Richtlinienvorschlags und seinen Inhalt gegeben werden.
I. Historie
1. Kommissionsvorschlag vom
Begleitend zur vollständigen Liberalisierung des Kapitalverkehrs innerhalb der EU durch die Richtlinie 88/361/EWG des Rates vom (ABl EG L 178 v. , S. 5) legte die EG-Kommission am einen Richtlinienvorschlag für ein gemeinsames System einer Kapitalertragsteuer auf Zinsen (ABl EG C 141 v. , S. 5) vor. Der Richtlinienvorschlag sah im wesentlichen die Erhebung einer EU-weiten Kapitalertragsteuer mit einem Mindestsatz vor. Die Beratungen über den Richtlinienvorschlag sind seinerzeit gescheitert. Er konnte von den Mitgliedstaaten, die keine Abzugsteuern erheben, sondern eine Mitteilung der Banken an die Finanzbehörden über Zinszahlungen vorsehen (sog. Mitteilungssystem), nicht akzeptiert werden.