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Körperschaftsteuer | Verlust der wirtschaftlichen Identität der Kapitalgesellschaft im Zuge der Umstrukturierung
Nach dem kann die wirtschaftliche Identität einer Körperschaft nicht deswegen gem. § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 1996 n. F. verloren gehen, weil nach einer Anteilsveräußerung (oder davor) irgendwann und ohne einen dazu bestehenden Zusammenhang eine Veränderung im Betriebsvermögen der Körperschaft eintritt, wenn also die einzelnen Teilschritte des Tatbestands des § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 1996 n. F. unverbunden und zufällig nebeneinander stehen. Erforderlich ist vielmehr sowohl ein sachlicher als auch ein zeitlicher Zusammenhang zwischen der Übertragung der Gesellschaftsanteile und der Zuführung neuen Betriebsvermögens. Das Bestehen eines sachlichen Zusammenhangs ist dabei im Fall eines offenkundigen zeitlichen Zusammenhangs (widerleglich) zu vermuten, wenn der Zeitraum ein Jahr nicht übersteigt. Da § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 1996 n. F. keine bestimmte zeitl...