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NWB Nr. 23 vom Seite 1935

Heilung von nicht durchgeführten Organschaftsverträgen mittels Bilanz

Dr. Joachim H. Borggräfe und Dr. Alexander Kutsch

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1946Zu den notorischen Streitpunkten bei der Anerkennung einer ertragsteuerlichen Organschaft gehört die Frage, ob der Ergebnisabführungsvertrag gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KStG tatsächlich „durchgeführt” wurde. Wird ein objektiv falscher Gewinn an die Organträgerin abgeführt oder – wie zuletzt im NWB TAAAD-57533 – vergessen, vor der Gewinnabführung zunächst den vororganschaftlichen Verlustvortrag auszugleichen, ist umstritten, ob der Ergebnisabführungsvertrag gleichwohl durchgeführt wurde und – falls nicht – ob die Durchführung rückwirkend durch Bilanzberichtigung geheilt werden kann.

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Unrichtige Handelsbilanz [i]Unrichtiger Handelsbilanzansatz steht tatsächlicher Durchführung nicht entgegenNach Ansicht der Autoren bestätigt das aktuelle BFH-Urteil die bisherige Rechtsprechung, dass unrichtige Handelsbilanzansätze einer tatsächlichen Durchführung nicht prinzipiell entgegenstehen, jedenfalls soweit keine missbräuchliche Gestaltung vorliegt. Die Rechtsprechung gibt jedoch keine Anhaltspunkte, ob die objektiv fehlerhafte Abführung bei bereits [i]Offen, ob rückwirkende Korrektur in laufender Rechnung möglichfestgestellten Jahresabschlüssen in laufender Rechnung berichtigt werden kann oder – selbst bei nur geringfügige...