Arbeitshilfe - Stand: 13.12.2011

Reverse-Charge-Verfahren - Regelungen zur Steuerschuldumkehr in Europa

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Die Tabellen geben einen Überblick zur Anwendbarkeit des Reverse-Charge-Verfahrens (Steuerschuldumkehr-Verfahren) bei Leistungsbeziehungen

  • zwischen Unternehmern (Business to Business, B2B)

  • zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten der EU.

Übersicht Stand Dezember 2011 (MS-Excel): Datei öffnen [1]

Übersicht Stand September 2011 (MS-Excel): Datei öffnen [2]

Übersicht 2010 (MS-Excel): Datei öffnen [3]

Übersicht 2009 (MS-Excel):  Datei öffnen [4]

Hintergrund: Die Regelungen zur Übertragung der umsatzsteuerlichen Steuerschuldnerschaft sind nur in Teilbereichen der EU einheitlich geregelt: Zwingend vorgeschrieben ist sie lediglich bei den nach dem sog. Empfängerortprinzip ausgeführten sonstigen Leistungen im Gemeinschaftsgebiet (Art. 196 MwStSystRL). Bei grenzüberschreitender Leistungserbringung ist daher stets eine Prüfung erforderlich, nach welcher Vorschrift sich der Ort der Leistung bestimmt, um eine umsatzsteuerliche Beurteilung vornehmen zu können.

Fundstelle(n):
FAAAD-83890