Kein Kindergeld für polnischen Arbeitnehmer, der im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt hat
Leitsatz
Der Umstand, dass für den Kläger für die Streitjahre eine Einkommensteuerveranlagung durchgeführt wurde, stellt keinen Nachweis
eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes im Inland dar. Die Einkommensteuerbescheide sind nicht bindend für die Frage,
ob diese Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld erfüllt waren.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 1437 Nr. 16 EStB 2011 S. 416 Nr. 11 MAAAD-83866
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