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Das Kassenstaatsprinzip im DBA-Frankreich vor dem Hintergrund des EG-rechtlichen Diskriminierungsverbotes
Zur Kernfrage in der EuGH-Rechtssache Gilly (Rs. C-336/96)
Das Verwaltungsgericht Straßburg hat am dem EuGH ein Vorabentscheidungsersuchen vorgelegt, das letztlich die Vereinbarkeit des Kassenstaatsprinzips im DBA-Frankreich in seiner gegenwärtigen Form mit dem EGV betrifft (vgl. IWB F. 11a S. 160 ff.). In IWB F. 11 EG Gr. 2 S. 289 ff. hat jüngst Kischel in einem ersten, sehr ausführlichen Beitrag seine Ansichten zu dem Verfahren vorgestellt. Der Verfasser möchte im folgenden zu einer Kernfrage des Gilly-Verfahrens Stellung nehmen; dabei unterscheidet sich seine Beurteilung der Rechtslage von derjenigen Kischels.
I. Problemstellung
Das Gilly-Verfahren stellt den ersten Fall dar, in dem vor dem EuGH nicht nationales Steuerrecht, sondern direkt eine Vorschrift eines DBA angegriffen wird.
Die Eheleute Gilly (wohnhaft in Straßburg) wenden sich in ihrer vom Verwaltungsgericht (Tribunal administratif) in Straßburg dem EuGH vorgelegten Klage dagegen, daß Frau Gilly ihre Tätigkeit als Lehrerin an einer deutschen öffentlichen Schule nicht in Frankreich, sondern in Deutschland versteuern muß. Der Grund für diese Zuweisung des Besteuerungsrechts durch das geltende DBA-Frankreich liegt in der deutschen Staatsangehörigkeit der Frau Gilly, die sie neben der ...