Anwendung des § 233a Abs. 2a AO auf nach dem entstandene Verlust führt nicht zu einer unzulässigen Rückwirkung
Leitsatz
1. Die Anwendung des § 233a Abs. 2a AO auf nach dem entstandene Verlust führt im Falle des Verlustrücktrags auf
Veranlagungszeiträume vor 1996 nicht zu einer verfassungsrechtlich unzulässigen Rückwirkung.
2. Der auf einen Verlustrücktrag nach § 10d Abs. 1 EStG beruhende Erstattungsanspruch entsteht nicht schon mit Ablauf des
Jahres des Verlustabzugs, sondern erst mit Ablauf des Veranlagungszeitraums, in dem der Verlust entstanden ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): TAAAD-83855
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