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Umsatzsteuer | Kein Nachweis von Ausfuhrlieferungen durch Excel-Listen ohne Bezug zu den Ausfuhrbelegen
Lassen Ausfuhrbelege weder erkennen noch überprüfen, welche und ob überhaupt Waren aus dem Inland in das Drittlandsgebiet ausgeführt wurden, ist keine steuerfreie Ausfuhrlieferung anzunehmen. Der Belegnachweis gelingt nicht, wenn Excel-Listen mit Referenz- und Seriennummern keinen Bezug auf die Ausfuhrbelege nehmen.
Tannert, Nachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen – Anmerkungen zum BBK 11/2010 S. 500, NWB NAAAD-43836.