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IWB Nr. 17 vom Seite 823 Fach 11 Europäische Gemeinschaften Gr. 2 Seite 260

Die Reichweite der Diskriminierungsverbote des EG-Vertrags

Gilt im DBA-Recht die „Meistbegünstigung”?

von MMag. Josef Schuch, Wirtschaftsuniversität Wien

I. Das Konzept einer „Meistbegünstigungsklausel„

1. Die Rechtsfolgen

Die Bestimmungen der zwischen den Mitgliedstaaten der EU abgeschlossenen DBA sind trotz vielfacher Anlehnung an die Musterabkommen der OECD zum Teil noch sehr heterogen. Die Geltung der Meistbegünstigung im Abkom- S. 824 mensrecht würde diese unterschiedlichen Bestimmungen im Ergebnis harmonisieren. In der Literatur wurde die Frage der Meistbegünstigung anhand der Ungleichbehandlung von Staatsangehörigen verschiedener Mitgliedstaaten aufgeworfen (vgl. die Nachweise bei Schuch, a. a. O.). Übertragen auf die steuerrechtliche Begriffsbildung geht es um die steuerliche Behandlung, die der Quellenstaat dem Engagement zweier beschränkt Steuerpflichtiger mit Ansässigkeit in verschiedenen Mitgliedstaaten zuteil werden läßt. Damit wird dem Begriff „Meistbegünstigung„ das klassische völkerrechtliche Verständnis beigelegt. Er wird nur auf die Ungleichbehandlung von Ausländern verschiedener Staatsangehörigkeit bezogen, nicht jedoch auf die Ungleichbehandlung von eigenen Staatsangehörigen durch deren Ansässigkeitsstaat.

Ein beschränkt Steuerpflichtiger mit Ansässigkeit in einem DBA-Partnerstaat kann sich zur Erlangung von Abkommensbegü...