BBK-Schwerpunkt: Dienstwagenregelung des Arbeitgebers
Lohnsteuerliche und arbeitsrechtliche Aspekte privat genutzter Firmen-Pkw
Kein Thema [i]Dienstwagen als emotional besetztes Themaim Steuerrecht ist ähnlich emotional besetzt wie die private Nutzung betrieblicher Kfz. Gleichzeitig sind nahezu alle Unternehmen, die Mitarbeiter im Personal- oder Rechnungswesen und/oder ihre steuerlichen Berater mit diesem Thema konfrontiert. Mittlerweile sind die steuerlichen Herausforderungen beträchtlich – bedingt durch eine unübersichtliche Gesetzeslage mit teilweise wirklichkeitsfernen Folgen und eine überbordende Rechtsprechung. Hinzu kommt der latente und nicht immer grundlose Verdacht der Finanzverwaltung, die Fahrzeuge würden missbräuchlich privat genutzt.
Für [i]Interdisziplinäre Herausforderung den Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, nicht nur isoliert die Gesamtkosten und die steuerlichen Folgen der Privatnutzung betrachten zu können, sondern parallel dazu immer auch die sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten und arbeitsrechtlichen Folgen mit im Blick behalten zu müssen. Ein bewährtes Instrument hierfür sind zentrale Dienstwagenregelungen, mit denen Arbeitgeber den organisatorischen, finanziellen und rechtlichen Rahmen setzen können.
Ab [i]Rechtliche Prüfung im Einzelfall unverzichtbarSeite 522 erläutern die drei Autoren der KPMG in Frankfurt Dr. Alexander Insam, Lukas Hilbert und Christine Heumann Dienstwagenregelungen der Arbeitgeber sowohl unter steuerlichen als auch unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten. Formulierungsbeispiele sollen helfen, schwierige Fragen rechtssicher beantworten zu können. Gleichwohl ist immer wieder darauf hinzuweisen: Musterformulierungen und Beispiele, [i]Haftungsgefahren bei der unkritischen Übernahme von Musterformulierungen unabhängig davon, aus welcher Quelle sie stammen, bedürfen immer einer auf den jeweiligen Einzelsachverhalt abgestimmten rechtlichen Prüfung. Nur so lassen sich Haftungsgefahren und teure Überraschungen für den Arbeitgeber vermeiden.
Haftungsvergütung für Komplementär-GmbH und Umsatzsteuer
Bei [i]Große Breitenwirkung für GmbH & Co. KG Leistungen zwischen dem Gesellschafter und einer Personengesellschaft stellt sich umsatzsteuerlich die Frage, ob ein steuerbarer Leistungsaustausch zugrunde liegt. Ab Seite 545 stellen Frank Zeidler und Sylvia Förschner von der Partnerschaft Bergemann, Schönherr und Partner (BBSZ) in München ein jüngst veröffentlichtes Urteil vor: Der BFH hatte entschieden, dass Geschäftsführungsleistungen und Haftungsübernahmen des Komplementärs gegen Sonderentgelt umsatzsteuerpflichtig sind. Dies kann zu erheblichen Mehrkosten führen.
Beste Grüße
Christoph Linkemann
Fundstelle(n):
BBK 2011 Seite 505
NWB PAAAD-83813