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Steuerstrafrecht | Schwarzgeldbekämpfungsgesetz im BGBl
[i]Hechtner, NWB 14/2011 S. 1139Nach Artikel 4 (Inkrafttreten) tritt das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz am Tag nach der Verkündung (der Tag der Verkündung ist das Datum der Veröffentlichung im BGBl) in Kraft. Das Gesetz ist im BGBl 2011 I S. 676 v. 2. 5. 2011 veröffentlicht worden. Zum Schwarzgeldbekämpfungsgesetz s. auch Geuenich, NWB 13/2011 S. 1050 und Hechtner, NWB 13/2011 S. 1044.