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Informationspflichten der Bank über Rückvergütungen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB KAAAD-83725 Sobald von offen ausgewiesenen Provisionen an Dritte auch nur ein Teil hinter dem Rücken des Kunden an die beratende Bank fließt, muss das Kreditinstitut hierüber aufklären. Dem Anleger muss klar sein, ob und welche Zahlungen seine Bank aus offen ausgewiesenen Provisionen tatsächlich für seinen konkreten Anlagebetrag erhält. Nur so kann verhindert werden, dass er fälschlicherweise von der Neutralität der Anlageberatung ausgeht ().
Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in
[i]Anlage in Filmfonds ohne Aufklärung über Rückflüsse von über 8 % der Anlagesumme an die BankDie Beklagte im aktuellen Streit war eine Bank. Im zugrunde liegenden Fall hatte die Ehefrau eines Medienfondsanlegers aus abgetretenem Recht ihres Mannes auf Rückabwicklung und Schadensersatz geklagt. Bereits die Vorinstanz hatte der Klägerin in der Sache Recht gegeben, da die Bank den Anleger nicht über die Provision aufgeklärt hatte, die das Fondsunternehmen ihr bei Zeichnung der Anteile durch den Anleger gewähren sollte (OLG Celle, Urteil v. - 3 U 202/09). Auch die Fondsprospekte hätten keinen Aufschluss darüber erlaubt.
[i]Bank mit Revision erfolglosMit Beschluss wies der BGH die Revison der Bank zurück und erteilte ihrer Argume...