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IWB Nr. 12 vom Seite 613 Fach 11a Seite 584

EuGH-Verfahrensreport: Indirekte Steuern (Stand: Mai 2002)

von Oberregierungsrätin Barbara Schmitt, Brüssel

Teil I: Urteile

1. Rs. C-426/98 (Kommission ./. Griechenland)

Urt. v.

Zu Sachverhalt und Rechtsfrage vgl. IWB F. 11a S. 342 u. 531.

Tenor:

Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 7 und 10 der Richtlinie 69/335/EWG des Rates v. betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital in der durch die Richtlinie 85/303/EWG des Rates v. geänderten Fassung verstoßen, dass sie auf das Kapital der Aktiengesellschaften und der Gesellschaften mit beschränkter Haftung außer der Gesellschaftsteuer weitere besondere Abgaben bei der Gründung, der Bekanntmachung und der Änderung der Satzungen sowie bei der Erhöhung des Gesellschaftskapitals erhoben hat.

Rechtsgrundlage:

Art. 7 und 10 der Richtlinie betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital (69/335/EWG).

2. Rs. C-409/99 (Metropol Treuhand und Stadler)

Urt. v.

Zu Sachverhalt und Rechtsfrage vgl. IWB F. 11a S. 437 u. 548.

Tenor:

1. Einem Mitgliedstaat ist es nach Art. 17 Abs. 6 Unterabs. 2 der 6. MWSt-Richtlinie (77/388/EWG) verwehrt, die Ausgaben für bestimmte Kraftfahrzeuge nach dem Inkrafttreten der 6. Richtlinie vom Recht auf Vorsteuerabzug auszuschließen, wenn zum Zeitpunkt des Inkra...