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IWB Nr. 4 vom Seite 197 Fach 11a Seite 544

EuGH-Verfahrensreport: Indirekte Steuern (Stand: Dezember 2001)

von Oberregierungsrätin Barbara Schmitt, Brüssel

Teil I: Urteile

1. Rs. C-338/98 (Kommission ./. Niederlande)

Urt. v.

Zu Sachverhalt und Rechtsfrage vgl. IWB F. 11a S. 337 f. u. 530 f.

Tenor:

Das Königreich der Niederlande hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstoßen, dass es unter Verstoß gegen die Art. 17 Abs. 2 Buchst. a und 18 Abs. 1 Buchst. a der 6. MWSt-Richtlinie (77/388/EWG) i. d. F. der Richtlinie 95/7/EG des Rates v. zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG und zur Einführung weiterer Vereinfachungsmaßnahmen im Bereich der Mehrwertsteuer — Geltungsbereich bestimmter Steuerbefreiungen und praktische Einzelheiten ihrer Durchführung — vorsieht, dass ein mehrwertsteuerpflichtiger Arbeitgeber einen Teil der einem Arbeitnehmer für die Benutzung eines Privatfahrzeugs zu beruflichen Zwecken gewährten Erstattung abziehen kann.

Rechtsgrundlage:

Art. 17 Abs. 2 Buchst. a und Art. 18 Abs. 1 Buchst. a der 6. MWSt-Richtlinie (77/388/EWG).

2. Rs. C-409/98 (Mirror Group Plc)

Urt. v.

Zu Sachverhalt und Rechtsfrage vgl. IWB F. 11a S. 341.

Tenor:

1. Eine Person, die ursprünglich kein Recht an einem Grundstück hat, aber gegen Zahlung eines Geldbetrags seitens des Vermieters einen Mietvertrag über dieses Grundstück mit dem Vermieter abschließt und/oder ein Mi...