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IWB Nr. 13 vom Seite 651 Fach 11a Seite 432

EuGH-Verfahrensreport: Indirekte Steuern (Stand: Mai 2000)

von Oberregierungsrätin Barbara Schmitt, Brüssel

Teil I: Urteile

1. Rs. C-437/97 (Evangelischer Krankenhausverein Wien)

Urt. v.

Zu Sachverhalt und Rechtsfrage vgl. IWB F. 11a S. 307 u. 366.

Tenor:

  1. Art. 33 der 6. MWSt-Richtlinie (77/388/EWG) steht der Beibehaltung einer Abgabe wie der im Ausgangsverfahren streitigen Getränkesteuer, die auf die entgeltliche Lieferung von Speiseeis einschließlich darin verarbeiteter oder dazu verabreichter Früchte und von Getränken, jeweils einschließlich der mitverkauften Umschließung und des mitverkauften Zubehörs, erhoben wird, nicht entgegen.

  2. Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 92/12/EWG des Rates v. über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren steht der Beibehaltung einer auf alkoholfreie Getränke und Speiseeis erhobenen Steuer wie der im Ausgangsverfahren streitigen nicht entgegen. Art. 3 Abs. 2 dieser Richtlinie steht jedoch der Beibehaltung einer auf alkoholische Getränke erhobenen Steuer wie derjenigen entgegen, um die es im Ausgangsverfahren geht.

  3. Niemand kann sich auf Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 92/12 berufen, um Ansprüche betreffend Abgaben wie die Steuer auf ...