BFH - II R 11/11 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: GrStG § 3 Abs 1 S 1 Nr 1,
GrStG § 3 Abs 1 S
1 Nr 3 Buchst a
Rechtsfrage
Grundsteuerbefreiung weil unmittelbare Nutzung für öffentlich-rechtlichen Dienst?
Setzt die Grundsteuerbefreiung für ein Grundstück des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die Identität von Grundstückseigentümer und Rundfunkbetreiber voraus? Fehlt es auch dann an der für die Grundsteuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a GrStG erforderlichen rechtlichen Personengleichheit, wenn der begünstigte Grundstückseigentümer an seine 100%-ige Beteiligungsgesellschaft, einen Betrieb gewerblicher Art, vermietet?
Betrieb gewerblicher Art; Grundsteuer; Rundfunk; Steuerbefreiung
Fundstelle(n):
EAAAD-83445