FG Baden-Württemberg Urteil v. - 1 K 5515/08 EFG 2011 S. 1624 Nr. 18
Gesetze:
DBA CHE Art. 15 Abs. 1 S. 1
DBA CHE Art. 15 Abs. 3 S. 1
DBA CHE Art. 15 Abs. 3 S. 2
DBA CHE Art. 24 Abs. 1 Nr. 1
DBA CHE Art. 24 Abs. 1 Nr. 2
EStG§ 34c Abs. 1 S. 2
EStG § 34c Abs. 6 S. 2
Kein fiktiver Arbeitsort in der Schweiz bei nichtselbstständiger Arbeit eines in Deutschland ansässigen Binnenschiffers für
Schweizerischen Arbeitgeber, wenn Arbeit tatsächlich in Deutschland ausgeübt wird
Leitsatz
1. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, die ein in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer an Bord eines schweizerischen
Binnenschiffes erzielt, das sich auf einer Fahrtroute außerhalb der Scheiz bewegt, unterliegen nicht der Freistellung von
der deutschen Besteuerung nach Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 DBA-Schweiz, sondern der deutschen Besteuerung. Die Schweizerische Quellensteuer
ist auf die deutsche Einkommensteuer nach Art. 24 Abs. 1 Nr. 2 DBA-Schweiz anzurechnen.
2. Aus dem DBA-Schweiz lässt sich keine abkommensrechtliche Fiktion entnehmen, dass eine Tätigkeit an Bord eines Binnenschiffes
ungeachtet des sich räumlich verändernden tatsächlichen Standorts des Schiffs stets als allein in der Schweiz als Unternehmensstaat
ausgeübt wird.
3. Für die Beurteilung der Rechtslage ist unerheblich, dass die Besteuerungspraxis der baden-württembergischen Finanzverwaltung
der geänderten Abkommenslage bei den Binnenschiffern zunächst rechtsirrig keine Rechnung getragen hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 1624 Nr. 18 IWB-Kurznachricht Nr. 3/2012 S. 82 GAAAD-83427
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