Ernstliche Zweifel an der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes gegenüber Steuerpflichtigen, die ihre Buchführung nicht gem.
§ 146 Abs. 2a AO verlagert haben
Leitsatz
Bei summarischer Prüfung erscheint es ernstlich zweifelhaft, ob die Vorschriften über das Verzögerungsgeld gemäß § 146 Abs.
2b AO auch in den Fällen anwendbar sind, in denen dem Steuerpflichtigen eine Bewilligung nach § 146 Abs 2a AO zur Führung
und Aufbewahrung von elektronischen Büchern und sonstigen elektronischen Aufzeichnungen in einem Mitgliedsstaat der europäischen
Union nicht erteilt worden ist.
Tatbestand
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 12/2011 S. 563 EFG 2011 S. 1758 Nr. 20 IAAAD-83422
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