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Abgrenzung Anschaffungs- und Herstellungskosten nach HGB und IFRS
In dem Beitrag von Kußmaul/Huwer in StuB 8/2011 „Die Bedeutung der Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen” hat sich ein Druckfehler eingeschlichen. Auf S. 293 muss es in Kap. III.3 im letzten Absatz wie folgt heißen: „Zweifellos aktivierungspflichtig sind alle – ob entgeltlich erworben oder selbst geschaffen – immateriellen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens.” Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.