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Wertaufhellung bei einer Rückstellung für erfolgsabhängige Beratungskosten
Bei der Bilanzierung einer Rückstellung für erfolgsabhängige Vergütungen ist nach dem rkr. NWB EAAAD-56459 (BB 2011 S. 303) ein außergerichtlicher Vergleich wertaufhellend zu berücksichtigen, in dem die Gläubiger einer erfolgsabhängigen Vergütung vor Bilanzaufstellung anerkannt haben, dass der Anspruch nicht besteht. Der Passivierung einer Rückstellung für eine erfolgsabhängige Verpflichtung steht zudem auch § 5 Abs. 2a EStG entgegen.
(1) Eine KG mit einem abweichenden Wirtschaftsjahr vom 1.7. bis 30.6. beauftragte zwei Berater, gegen eine Erfolgsvergütung eine Vertriebsorganisation aufzubauen. Das Erfolgshonorar sollte nur zu zahlen sein, wenn der Umsatz bis zum mindestens 35 Mio € erreicht. Zum sch...