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Track 26 | Ausländische Einkünfte: Anrechnung ausländischer Steuern
Der EuGH muss entscheiden, ob die Regelungen in § 34c EStG über die Anrechnung ausländischer Steuern auf die festgesetzte deutsche Einkommensteuer in Einklang mit den unionsrechtlichen Diskriminierungs- und Beschränkungsverboten stehen oder gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstoßen.
Der Bundesfinanzhof hat den Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg befragt: Vertragen sich die Regelungen in § 34c EStG mit dem Unionsrecht? Also die Bestimmungen über die Anrechnung ausländischer Steuern auf die festgesetzte deutsche Einkommensteuer? Steht die Vorschrift in Einklang mit den EU-rechtlichen Diskriminierungs- und Beschränkungsverboten?
Es geht um unbeschränkt steuerpflichtige Personen, die im Ausland Einkünfte erwirtschaften und darauf im Ausland auch Steuern zahlen. Um eine doppelte Besteuerung der ausländischen Einkünfte in Deutschland und im Ausland zu vermeiden, können die ausländischen Steuern unter bestimmten Voraussetzungen auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet werden. Die Steueranrechnung ist aber nur bis zu einem Höchstbetrag möglich. Dieser ist nach § 34c EStG in einer Verhältnisrechnung zu ermitteln. Die deutsche Einkommensteuer, die...