Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Track 10 | Gewerbesteuer: Grenzüberschreitende Organschaft über inländische Zwischenholding
Der BFH hat die Begründung einer sog. gewerbesteuerlichen Organschaft „über die Grenze” zwischen einer inländischen Untergesellschaft und einer ausländischen Obergesellschaft anerkannt. Der gesetzlich erforderliche Inlandsbezug des Organträgers verstoße gegen das Diskriminierungsverbot gegenüber solchen inländischen Kapitalgesellschaften, deren Anteile mehrheitlich nicht von einem im Inland, sondern von einem Unternehmen gehalten werden, das in einem anderen Staat ansässig ist.
Anerkannt hat der Bundesfinanzhof die Begründung einer gewerbesteuerlichen Organschaft „über die Grenze” zwischen einer inländischen Untergesellschaft und einer ausländischen Obergesellschaft.
Verpflichtet sich eine inländische Kapitalgesellschaft, ihren ganzen Gewinn als Organgesellschaft an ein anderes gewerbliches Unternehmen als Organträger abzuführen, dann gilt Folgendes: Das Einkommen ist nicht der Organgesellschaft, sondern unter bestimmten Bedingungen dem Organträger zuzurechnen. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Organträger die Mehrheit der Anteile an der Organgesellschaft hält und überdies seine Geschäftsleitung im Inland hat. Das gilt im Grundsatz...