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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 09 | Bilanzierung: Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

Für die Berechnung einer Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen sind nur diejenigen Unterlagen zu berücksichtigen, die zum betreffenden Bilanzstichtag entstanden sind. Bei einer Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren ergibt sich eine durchschnittliche Restaufbewahrungsdauer von 5,5 Jahren.

Nächstes Thema: die Berechnung von Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen.

Beinahe zehn Jahre ist es her, dass der Bundesfinanzhof entschieden hatte: Betriebe müssen für die Aufwendungen, die zukünftig für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen anfallen, eine Rückstellung bilden. Dieses Urteil war in der Praxis einhellig begrüßt worden. Offen war jedoch bislang: Wie ist die Rückstellung zu berechnen? Diese für die Praxis wichtige Frage hat der BFH jetzt geklärt.

Nehmen wir an, Geschäftsunterlagen sind zehn Jahre lang aufzubewahren. Die jährlichen Kosten für die Aufbewahrung sollen 1.000 € betragen. Das ist doch nicht weiter schwierig zu berechnen, denken Sie jetzt vielleicht. Zehn Jahre mal 1.000 € macht 10.000 €. Tja, so hatte auch der Unternehmer im Streitfall die Höhe der Rückstellung ermittelt. Doch der BFH sp...