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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 06 | Pflichtveranlagung: Befreiung für bestimmte Arbeitnehmer

Nach einer geplanten Neuregelung im Steuervereinfachungsgesetz 2011 können Arbeitnehmer mit geringem Arbeitslohn, deren Veranlagung wegen der im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigten Vorsorgepauschale zu einer Nachzahlung führt, ihren Antrag auf Veranlagung zurücknehmen. Da die beabsichtigte Neuregelung bereits rückwirkend ab dem VZ 2010 gelten soll, bestehen nach Ansicht der OFD Rheinland keine Bedenken, Einsprüche bis zur gesetzlichen Neuregelung ruhen zu lassen

Die Oberfinanzdirektion Rheinland hat Stellung genommen zur Pflichtveranlagung bei der Einkommensteuer. Von einer geplanten Befreiung durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 können gering verdienende Arbeitnehmer bereits bei der Veranlagung für 2010 profitieren.

Hintergrund ist: Ab 2010 ist vom Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug eine Vorsorgepauschale zu berücksichtigen. Diese setzt sich zusammen aus Teilbeträgen zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Für die Kranken- und Pflegeversicherung sind mindestens 12 % des Arbeitslohns anzusetzen. In der Steuerklasse III höchstens 3.000 €, in allen anderen Steuerklassen maximal 1.900 €. Diese Mindestvorsorgepauschale ist vom...