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Track 27 | Getrennte Veranlagung: Aufteilung des Behindertenpauschbetrags eines Kindes
Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung kann nach einem aktuellen Urteil des FG Köln bei getrennter Veranlagung der Eltern gem. § 26a EStG der Behindertenpauschbetrag gem. § 33b EStG für ein gemeinsames Kind beliebig aufgeteilt werden. Das Revisionsverfahren ist beim BFH anhängig.
Für Eltern behinderter Kinder ist der Ausgang eines Verfahrens interessant, das beim BFH unter dem Aktenzeichen anhängig ist. Die BFH-Richter müssen folgende Frage beantworten: Dürfen getrennt veranlagte Ehegatten den Behindertenpauschbetrag für ihr gemeinsames Kind beliebig aufteilen?
Nach der Auffassung der Finanzverwaltung ist bei einer getrennten Veranlagung nach § 26a EStG der Behindertenpauschbetrag für ein gemeinsames Kind zwingend je zur Hälfte der Mutter und dem Vater zu gewähren. Eine anderweitige Aufteilung ist nur möglich, wenn die Eltern nicht als Ehegatten veranlagt werden. Also nur bei geschiedenen oder nichtehelichen Eltern. Das Finanzgericht Köln sah das zu Gunsten der Eltern anders: Die Richter hatten gegen eine andere Aufteilung nichts einzuwenden. Im Streitfall hatte der Vater seinen hälftigen Anteil auf die Mutter übertragen, die somit den volle...