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Europäische Union | Zahlungen von Zinsen zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten
Am hat der EuGH die Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache C-397/09 (Scheuten Solar Technology ./. Finanzamt Gelsenkirchen-Süd) veröffentlicht. Mit dem vorliegenden Vorabentscheidungsersuchen des BFH wird der EuGH erstmals um Auslegung von Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2003/49 ersucht, die es den Mitgliedstaaten verbietet, Zahlungen von Zinsen oder Lizenzgebühren zu besteuern, die von verbundenen Unternehmen in verschiedenen Mitgliedstaaten getätigt werden. Den Mitgliedstaaten steht es jedoch nach Art. 1 Abs. 10 frei, die Steuerbefreiung nicht anzuwenden, wenn die Unternehmen nicht für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren verbunden waren.
Die Generalanwältin schlägt dem EuGH vor, dass Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2003/49/EG vom