Kammern und Verbände fordern ?
Reformen des internationalen Steuerrechts!
Rechtzeitig zum Deutschen [i]Empfehlungen der BStBK zur Reform des internationalen Steuerrechts Steuerberaterkongress hat die Bundessteuerberaterkammer aktuelle Problemfelder des internationalen Steuerrechts zusammengestellt und analysiert. Das Resultat sind die Empfehlungen zur Reform des internationalen Steuerrechts, die nun vorgestellt und veröffentlicht wurden. In seinem Vorwort geht der Präsident der BStBK denn auch auf die zunehmende Bedeutung des Steuerrechtsgebietes ein, das längst nicht mehr nur die Unternehmer und Unternehmen betrifft, sondern auch zunehmend den Steuerberater in seinem Beratungsalltag. Die Empfehlungen richten sich natürlich an den Gesetzgeber, der die europarechtliche Verträglichkeit nationaler Normen bereits im Vorfeld stärker berücksichtigen sollte. Die restriktive Anwendung und durch die Finanzverwaltung zu einschränkend ausgelegte Rechtsprechung des EuGH stellt ein weiteres Problem dar, zu dessen Lösung die Kammer auffordert. So könnten die zwangsläufigen Gerichtsverfahren, die Berater und Mandant führen müssen, vermieden werden. Ein positiver Effekt auf den Wirtschaftsstandort Deutschland wäre hierdurch sicher zu erwarten, würde dadurch die Rechtssicherheit erhöht.
In einem Interview [i]Fehlende DBA und beschränkte Verlustverrechnungsmöglichkeiten richtet der Vorsitzende des BDI-Steuerausschusses den Fokus auf das bisher nur unzureichend umgesetzte Versprechen der Bundesregierung im Koalitionsvertrag in Bezug auf den Abschluss neuer DBA mit wichtigen Staaten wie Brasilien und Chile. Hier geraten international agierende deutsche Unternehmen im Vergleich zu Wettbewerbsunternehmen mit engerem DBA-Netz ins Hintertreffen. Zudem sollte vorrangig die Freistellungsmethode in den neuen DBA vereinbart werden. Ferner werden die Beschränkungen bei der Verlustverrechnung beklagt, die es so in anderen großen Industrienationen nicht gibt.
Auch nicht geben dürfte es den nun eingetretenen zeitlichen Verzug bei der Ernennung des Nachfolgers des im April planmäßig ausgeschiedenen Präsidenten des BFH. Dieser Umstand ist nicht gerade eine vertrauensbildende Maßnahme für den Standort Deutschland. Denn neben den harten Fakten, die sich in Prozentsätzen bei der steuerlichen Belastung ablesen lassen, zählen auch die vermeintlich weichen Faktoren, wenn es um die Standortwahl im internationalen Wettbewerb geht.
Unser Top-Beitrag befasst [i]Konsultationsvereinbarungen und DBA sich mit der Problematik rund um die Konsultationsvereinbarungen, die im Rahmen von DBA abgeschlossen werden.
Beste Grüße
Thorsten Kunde
Fundstelle(n):
IWB 10 / 2011 Seite 1
NWB PAAAD-83317